An dieser Stelle möchten wir Sie über Neuigkeiten, Vorträge und häufig gestellte Fragen bzgl. Pflanzenschutzgesetz und Sachkundenachweis informieren. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar, will aber Informationen von anerkannten Fachstellen wiedergeben.
Klicken Sie sich durch und informieren Sie sich.
Es ist zu Ihrem Nutzen.
P.S. "Nur für diejenigen, die bereits am 14.02.2012 sachkundig waren, gelten Übergangsfristen. Diese müssen den Antrag bis spätestens 26.05.2015 stellen. Ihre Zeugnisse gelten nur noch bis zum 26.11.2015 unmittelbar als Beleg der Sachkunde."
ACHTUNG: Wenn Sie Ihren Antrag bis 26.05.2015 nicht gestellt haben, verliert Ihre Sachkunde nach dem 26.11.2015 seine Gültigkeit. Somit sind Sie nicht mehr berechtigt
Pflanzenschutzmaßnahmen auszuführen bzw. Pflanzenschutzmittel zu erwerben.
Ihr Knapkon Team
Vortrag zum neuen Pflanzenschutzgesetz
Häufig gestellte Fragen zum Sachkundenachweis
Beantragung des Pflanzenschutzsachkundenachweis – ONLINEPORTAL der Bundesländer
Ausfüllhilfen zur Onlinebeantragung
Liste nach §17 Pflanzenschutzmittel / Golfplatzpflege (Quelle:Greenkeeperverband)